I. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung (Bestellung), welche mündlich, schriftlich, per email erfolgen kann, bietet der Reisegast dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages auf Grundlage der Reisebedingungen und der Reiseausschreibung verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme in Form einer Buchungsbestätigung vom Veranstalter an den Reisegast zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung abweichen, so entspricht dies einem neuen Angebot des Veranstalters. An dieses Angebot ist der Veranstalter für den Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden. Dieses Angebot gilt als angenommen, falls es nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich abgelehnt wurde. Der Anmeldende haftet für seine Vertragsverpflichtung ebenso wie für die von ihm mit angemeldeten Reisegäste.
II. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Preises. Der Restbetrag muss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter gezahlt sein.
III. Leistungsverpflichtungen vom Veranstalter
Der Umfang, der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet dem Reisegast über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Veranstalter dem Reisegast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten
IV. Rücktritt durch den Reisegast
1. Der Reisegast kann jeder Zeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Mitteilung über den Rücktritt muss an den Veranstalter schriftlich sein. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen kann der Veranstalter eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils vom Reisepreis wie folgt erheben:
- bis 90 Tage vor Antritt 25 %
- vom 89. Tag bis zum 60. Tag vor Antritt 30 %
- vom 59. Tag bis zum 30.Tag vor Antritt 60 %
- vom 29. Tag bis zum 8. Tag vor Antritt 75 %
- vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Antritt 90 %
- am Tag des Antritts 95 % des Preises.
Der Veranstalter empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Reisehaftpflicht‐, Reiserücktrittskosten, Reiseunfall‐, Reisekrankenversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.
2. Nimmt der Reisegast eine Änderung der Buchung vor, so kann der Veranstalter 25,00 € für die Umbuchung bis 31 Tage vor Reiseantritt erheben. Kurzfristige Umbuchungen bis zum 1. Tag vor Reisebeginn gelten als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.
V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungs‐ oder Ersatzanspruch des ganzen oder des Teilreisepreises.
VI. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
1. Nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände, welche die geplante Durchführung der Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (wie z.B. Sturm, Hochwasser oder Krankheit des Reiseleiters) können zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts vom Veranstalter führen.
2. Nach Reisebeginn kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn sich der Reisegast in solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter aus diesem Grunde, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Gesamtpreis. Die vom Veranstalter eingesetzte Reiseleitung kann die Rechte vom Veranstalter wahrnehmen. Eventuelle entstehende Mehrkosten sind durch den Reisegast zu tragen.
VII. Haftung
1. Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig, abgedungen
2. Die vertragliche Haftung für Schäden (auch die Haftung für die Verletzung von vor‐, neben‐ oder nachvertraglichen Pflichten), die nicht Körperschäden sind, beschränken sich vom Veranstalter auf den dreifachen Reisepreis, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 2, soweit NK für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
3. Die Beteiligung und Ausübung an sportlichen Aktivitäten ist mit einem erhöhten Risiko verbunden und muss durch den Reisegast selbst verantwortet werden. Die Sicherheit der Sportgeräte sollte vor Inanspruchnahme überprüft werden. Der Reisegast ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Binnenschifffahrtsordnung sowie für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Der Reisegast darf Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich nehmen.
4. Der Veranstalter haftet nicht für die Störung von vermittelten Leistungen, die in der konkreten Leistungsbeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind (z.B. Ausstellungen). 5. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien‐ oder Fährverkehr erbracht und dem Reisegast hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so tritt die etwaige Haftung in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen ein.
VIII. Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche aus Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist und Verjährung ergeben sich aus dem bürgerlichen Gesetz (§651 c bis g. BGB)
IX. Abtretungsverbot
Die Abtretung jedweder Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Reisegast an Ehepartner oder weitere Dritte ist ebenso ausgeschlossen, wie die gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
X. Beschädigung und Verlust
Die Ausrüstungsgegenstände vom Veranstalter unterliegen einer ständigen Kontrolle, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Reisen zu ermöglichen. Beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände werden dem Reisegast in Rechnung gestellt. Anfallende Bergungskosten müssen vom Reisegast getragen werden.
XI. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des übrigen Reisevertrages.
XII. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand vom Veranstalter ist 47608 Geldern
2. Auf das gesamte Rechts‐ und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Reisegast, der keinen allgemeinen Wohn‐ oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht statt.
XIII. Bilderrechte
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotos von seinem Event zu machen und diese Fotos zu Werbezwecken zu benutzen. Der Reisegast erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial.
XIIII. Firmensitz des Veranstalters
Schloss Walbeck, Inhaber: Daniel van Bonn Am Schloss Walbeck 31, 47608 ‚Geldern‐Walbeck Telefon: 02831‐1327743 Umsatzsteuer‐ID gem. § 27a UstG: DE241061120 Alle Angaben entsprechen dem Stand März 2019